SIGEST 
Arbeitsschutz

Mehr als Vorschrift 
Sicherheit mit System

Wir sind Fachkräfte für 
Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz machen wir. 


SIGEST Arbeitsschutz übernimmt Ihre Pflichten im Arbeitsschutz – effizient, professionell und zuverlässig.

 

Entdecken Sie unsere Leistungen, sprechen Sie uns an!

Arbeitssicherheit aus einer Hand
flexibel | extern | rechtssicher

Wir unterstützen Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit maßgeschneiderter sicherheitstechnischer Betreuung. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und Ihre Mitarbeitenden sicher arbeiten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der zentrale Ansprechpartner, wenn es um den Schutz der Mitarbeiter und die Sicherheit im Unternehmen geht. Sie berät Arbeitgeber umfassend zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben zuverlässig eingehalten werden. Durch regelmäßige Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen erkennt sie Risiken frühzeitig und entwickelt praxisnahe Lösungen zur Unfallvermeidung. Darüber hinaus schult und sensibilisiert sie Führungskräfte und Mitarbeiter, um das Bewusstsein für sicheres Arbeiten nachhaltig zu stärken. 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Planung neuer Arbeitsplätze, Maschinen oder Prozesse, damit Sicherheit und Ergonomie von Anfang an berücksichtigt werden. So trägt sie aktiv dazu bei, Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten zu reduzieren und ein gesundes, motiviertes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Sicherheitstechnische 
Betreuung DGUV V2

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift, die die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen regelt. Sie legt fest, in welchem Umfang Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte Unternehmen beraten und unterstützen müssen, um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten. Ziel der Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen systematisch zu vermeiden. 

Die DGUV Vorschrift 2 gilt für alle Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 umzusetzen und die entsprechende Betreuung sicherzustellen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Beschäftigten und zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt spezialisiertes Know-how und langjährige Praxiserfahrung in Ihr Unternehmen, ohne dass Sie eigene Ressourcen binden müssen. Sie sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz zuverlässig erfüllt werden und unterstützt Sie flexibel genau dann, wenn Sie es brauchen. 

Durch den Blick von außen erkennt sie Risiken und Optimierungspotenziale, die im Betriebsalltag leicht übersehen werden. Externe Fachkräfte übernehmen alle Aufgaben rund um Arbeitsschutzmanagement, von der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen über die Durchführung von Schulungen bis hin zur Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze. Sie sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und bringen aktuelles Wissen sowie bewährte Lösungen aus verschiedenen Branchen mit. So erhöhen Sie die Sicherheit im Unternehmen, entlasten Ihre Führungskräfte und schaffen ein gesundes, rechtskonformes Arbeitsumfeld.

 

Unterweisung 

Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist für alle Unternehmen gesetzlich verpflichtend und dient dazu, Beschäftigte über Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie erforderliche Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1). Sie sensibilisiert die Mitarbeiter für sicheres Verhalten, hilft Unfälle zu vermeiden und sorgt dafür, dass alle Beteiligten ihre Verantwortung im Arbeitsschutz kennen. Die regelmäßige Durchführung und Dokumentation dieser Unterweisungen ist unerlässlich, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit im Betrieb nachhaltig zu gewährleisten

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind gesetzlich vorgeschrieben und unterstützen den Arbeitgeber sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 22 SGB VII). Sie erkennen Gefährdungen im Arbeitsalltag, geben praktische Hinweise zur Vermeidung von Unfällen und fördern das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Unternehmen. Die Bestellung und regelmäßige Schulung von Sicherheitsbeauftragten sind wichtige Bausteine, um den Arbeitsschutz wirksam im Betrieb zu verankern und den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Arbeitsschutz für Führungskräfte

Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung im Arbeitsschutz, da sie verpflichtet sind, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen (§ 13 Arbeitsschutzgesetz, § 15 DGUV Vorschrift 1). Sie müssen Gefährdungen erkennen, Schutzmaßnahmen umsetzen und ihre Teams regelmäßig über sicheres Verhalten unterweisen. Durch ihr Vorbild und ihre aktive Rolle im Arbeitsschutz schaffen Führungskräfte eine Sicherheitskultur im Unternehmen und erfüllen gleichzeitig ihre gesetzlichen Pflichten.

Weitere auf Anfrage

Sie benötigen eine spezielle Unterweisung, die auf die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist? Kein Problem! Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Schulungen zu speziellen Themen des Arbeitsschutzes – genau abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre Gefährdungen und Ihre betrieblichen Abläufe. Egal, ob es um besondere Maschinen, Gefahrstoffe oder branchenspezifische Risiken geht – wir entwickeln passgenaue Unterweisungslösungen für Ihr Team. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Ihre Anforderungen!

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind verbindliche, schriftliche Vorgaben des Arbeitgebers, die auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Sie dienen dazu, Beschäftigte über Gefahren, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten am Arbeitsplatz zu informieren. 

Die rechtliche Grundlage findet sich u. a. in § 4 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 14 GefStoffV. Es gibt verschiedene Arten von Betriebsanweisungen, darunter für Gefahrstoffe, Maschinen und Arbeitsmittel, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), aber auch für Biostoffe, Lärm, ergonomische Arbeitsplätze, Brandschutz, Explosionsschutz sowie Notfall- und Störfallmaßnahmen. Zusätzlich existieren branchenspezifische Anweisungen, z. B. für Lebensmittelhygiene oder Fahrzeugbedienung. 

Alle Betriebsanweisungen haben das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb praxisnah umzusetzen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

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Gefahrstoffe
 

Für Arbeiten mit Gefahrstoffen schreibt die Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV) zusammen mit TRGS 555spezifische Inhalte vor – z. B. Stoffbezeichnung, CAS-Nummer, Gefahrenkennzeichen, sichere Handhabung und besondere Schutzmaßnahmen. Diese Anweisungen dienen der sicheren Verwendung und dem Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen.

Maschinen und 
Anlagen

Gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind vor erstmaliger Verwendung von Maschinen schriftliche Anweisungen erforderlich, die Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Störfall-Verhalten und Erste-Hilfe-Regelungen enthalten – diese sind jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Herstellerinformationen (z. B. Bedienungsanleitung) können diese Anweisungen ergänzen oder ersetzen.

Persönliche 
Schutzausrüstung

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und DGUV Regel 112-189 ff. verpflichten Arbeitgeber, PSA bereitzustellen, zu warten, zu kontrollieren und Mitarbeiter im Gebrauch zu unterweisen. Betriebsanweisungen klären Einsatzbereich, Auswahlkriterien, richtige Anwendung, Lagerung und Pflege und sind – besonders bei PSA der Kategorie III – Grundlage für verpflichtende Sitzungen und praktische Übungen.

Kontakt

SIGEST-Arbeitsschutz

Patrick Storck 

Wilhelm-Liebknecht-Straße 43 

64823 Groß-Umstadt 

0155 63327131 | info@sigest.de

 

 

Sicherheitstechnische Betreuung

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